Anmeldung für Schwimmkurse in München
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Vertragsbedingungen für blubb Schwimmkurse
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen für unsere blubb Schwimmschulkurse regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Kessel & Manstetten GmbH, Marktplatz 5, 85229 Markt Indersdorf - nachstehend „Veranstalter“ – und Ihnen, nachstehend „Kursteilnehmer“ genannt.
§ 1 Anmeldungen:
Die Anmeldungen zu unseren Schwimmkursen müssen online erfolgen. Jeder Kursteilnehmer erhält direkt nach seiner Buchung eine Anmeldebestätigung und zusätzlich kurz vor Kursbeginn eine "Begrüßungsmail" elektronisch zugesandt. Mit der Anmeldebestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Bitte prüfen Sie auch Ihren „Spam“ Ordner.
Bei einer Buchung für unsere Gruppen-/KITA Kursen erklären sich die Erziehungsberechtigten einverstanden, dass ihr Kind im „blubb Shuttle Service“ im geforderten Kinderautositz befördert werden darf.
Darüber hinaus informiert Sie die Schwimmschule über den Leistungsstand und etwaige Förderungsmöglichkeiten oder weiterführende Kurse, wenn Sie dies nicht wünschen, lassen Sie uns dies bitte gerne per EMail an datenschutz@blubb-schwimmschule.de kurz wissen.
§ 2 Zahlungsbedingungen:
Die Kursgebühr wird vor Kursbeginn fällig. Diese wird per Lastschrift vom Konto des Kursteilnehmers nach Ihrer Anmeldung eingezogen. Alternativ besteht die Möglichkeit den Kurs mit einem Gutschein zu begleichen.
§ 3 Stornierungen:
Stornierungen müssen bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich erfolgen. Für die Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR berechnet. Spätere Stornierungen können nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Stornierungen aus besonderem Anlass (z. B. Krankheit des Kursteilnehmers). Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ist eine kostenlose Stornierung möglich.
§ 4 Kursabsagen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor bei Nicht Erreichen der Mindestkursteilnehmerzahl Kurse kurzfristig abzusagen. In diesen Fällen wird dem Kursteilnehmer ein Ersatztermin angeboten. Dem Kursteilnehmer steht es frei, das Angebot anzunehmen. Bei Nichtannahme wird eine eventuell bereits gezahlte Kursgebühr zu 100% zurückerstattet. Gleiches gilt auch bei Kursausfall durch nicht vorhersehbare interne Ereignisse (z. B. Krankheit des Kursleiters, technische Defekte im Bad etc.) Die Kursteilnehmer werden bei Terminabsagen telefonisch oder schriftlich informiert.
§ 5 Kursabsagen durch höhere Gewalt:
Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, für externe Ereignisse, die er nicht zu vertreten hat. Dies gilt für höhere Gewalt oder auch sonstiges, so dass der Veranstalter Kurse absagen muss. In diesen Fällen können bereits bezahlte Kursgebühren nicht erstattet werden.
§ 6 Haftung und Versicherungen
Eine Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Der Veranstalter haftet nicht für einen bestimmten Erfolg der Teilnahme, insbesondere nicht für die Erreichung des mit der Teilnahme angestrebten Effekts.
Der Veranstalter haftet nicht für Körperschäden oder Gesundheitsschäden des Kursteilnehmers, die daraus entstehen, dass der Kursteilnehmer seiner Obliegenheit gem. § 6 dieser Bedingungen nicht nachkommt.
Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten keine Versicherungen zu Gunsten des Kursteilnehmers. Es obliegt dem Kursteilnehmer selbst, sich bezüglich der Teilnahme gegebenenfalls, insbesondere hinsichtlich eines etwaigen Unfalls oder gesundheitlicher Schäden im Rahmen der Teilnahme zu versichern.
§ 7 Obliegenheit des Kursteilnehmers:
Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, etwaige Mängel des Kurses sofort gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige Ansprüche des Kursteilnehmers aufgrund von Mängeln, die nicht gerügt wurden, entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
Es obliegt dem Kursteilnehmer, zu überprüfen, ob der jeweilige Kurs für ihn geeignet ist, ob er den Anforderungen an die Teilnahme gewachsen ist und ob hinsichtlich seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition Hinderungsgründe bezüglich der Teilnahme bestehen.